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   BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91   

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https://dejure.org/1992,4182
BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 (https://dejure.org/1992,4182)
BSG, Entscheidung vom 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 (https://dejure.org/1992,4182)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - 14a/6 RKa 31/91 (https://dejure.org/1992,4182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit - Beschränkung - Vertreterversammlung - KZÄV - Mitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V V 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91
    Im Gesetzgebungsverfahren zum SGB V fehlte schon im Fraktionsentwurf (BT-Drucks 11/2237) eine dem § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB IV entsprechende Regelung.

    Gleichwohl wurde in der Entwurfsbegründung die Auffassung vertreten, die Vorschrift über den Mindestinhalt der Satzung enthalte - in Abs. 1 - im Verhältnis zum früheren Recht keine Änderung (BT-Drucks 11/2237, S 193) bzw im Hinblick auf die Regelung der Selbstverwaltungsorgane (§ 87 des Entwurfs): Die Vorschrift straffe und vereinfache bisheriges Recht (BT-Drucks 11/2237 aaO).

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91
    Die Rechtssetzung durch Vereinbarung (Tarifverträge, Vereinbarungen nach dem SGB V - vgl hierzu Urteil des Senats vom 1. Juli 1992 - 14a/6 RKa 1/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) erfolgt sogar regelmäßig unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

    Denn § 63 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB IV ist jedenfalls in seinem hier betroffenen Kern nicht satzungsdisponibel (vgl BSG vom 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - SozR 3-2500 § 81 Nr. 3 S 8 f = juris RdNr 22, in RdNr 13 jedoch unter Abgrenzung zur Beschränkung auf Mitgliederöffentlichkeit bei der KZÄV; vgl auch BT-Drucks 11/2493 S 25) .
  • LSG Hamburg, 20.07.2017 - L 1 KR 24/15

    Krankenversicherung

    Das Öffentlichkeitsgebot steht im hier betroffenen Bereich der Selbstverwaltung zudem in enger Verbindung zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes und dient der demokratischen Kontrolle und Willensbildung (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris, m.w.N.; Becher/Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, E § 63 Nr. 3.2, S. 7, m.w.N. aus dem Kommunalrecht).

    Öffentlichkeit i.S.d. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV meint deswegen nicht bloß eine Beteiligtenöffentlichkeit, sondern die allgemeine Öffentlichkeit, so dass die Sitzungen hinreichend bekannt gemacht werden müssen und jedermann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebots Zutritt haben muss (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris; Rechtsauskünfte: Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung und ihrer Ausschüsse, WzS 1980, 119).

  • LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 39/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Enthebung vom Amt des Vorstands einer

    Das Öffentlichkeitsgebot steht im hier betroffenen Bereich der Selbstverwaltung zudem in enger Verbindung zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes und dient der demokratischen Kontrolle und Willensbildung (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris, m.w.N.; Becher/Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, E § 63 Nr. 3.2, S. 7, m.w.N. aus dem Kommunalrecht).

    Öffentlichkeit i.S.d. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV meint deswegen nicht bloß eine Beteiligtenöffentlichkeit, sondern die allgemeine Öffentlichkeit, so dass die Sitzungen hinreichend bekannt gemacht werden müssen und jedermann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebots Zutritt haben muss (vgl. BSG 14.10.1992 - 14a/6 RKa 31/91 - Juris; Rechtsauskünfte: Öffentlichkeit der Sitzungen der Vertreterversammlung und ihrer Ausschüsse, WzS 1980, 119).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 3138/12
    Mangels anderslautender vertraglicher Vereinbarungen sei die Vergütung für die in den streitigen Quartalen im D.-Klinikum für gesetzlich Versicherte erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen daher um den Investitionskostenabschlag von 10 % zu kürzen (vgl. auch BSG, Urteil vom 12.10.1994, - 6 RKa 31/91 -, in juris Rdnr. 15).
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